Ulrike Schubert

Themen:

1. Klimaschutz allgemein

2. Mobilität und Verkehrspolitik

3. Natur und Landschaft, Grundstücke

4. Gebäude und Wohnen, Energie und Wasser, Bauen

5. Landwirtschaft und Gewerbe

6. Politische Entscheidungsprozesse, Partizipation, Verschiedenes

Anhang: PDF

1. Klimaschutz allgemein

1.1. Klimaneutralität: Werden Sie in Anpassung an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen das Zeitziel für die Gemeinde Wennigsen „Klimaneutralität 2050“ auf 2035 korrigieren und dementsprechend die Anstrengungen der Gemeinde kräftig erhöhen? 
Antwort: Klimaneutralität ist eine gemeinsame Anstrengung aller politisch Verantwortlichen. Allerdings hängt das Erreichen dieses Zieles von sehr vielen Faktoren ab. Eine verbindliche Zusage, dieses Ziel zu einem Zeitpunkt zu erreichen, kann nicht gegeben werden, sondern lediglich die Zusicherung, mit Engagement daran zu arbeiten.
1.2. Schwerpunktsetzungen: In welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkt-Maßnahmen wollen Sie das vorantreiben? Welche Maßnahmen werden Sie in der Ratsperiode der nächsten fünf Jahre anpacken und umsetzen?
Antwort: Klimaschutzbelange umfassend mitdenken, in und außerhalb der Verwaltung.
1.3. Klimaschutzmanager: Die Stelle des Klimaschutzmanagers läuft Ende 2022 aus. Werden Sie unter Ausnutzung der fortbestehenden Fördermöglichkeiten (50% für weitere 2 Jahre) die Verlängerung der Stelle unterstützen und auf den Weg bringen?
Antwort: Diese Frage ist durch die Vorlage 55/2021 bereits dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und die Weiterbeschäftigung wird am 20.07.2021 beschlossen werden.
1.4. Klimaschutzvorbehalt: Werden Sie unterstützen, dass bei allen Beschlussvorlagen und Entscheidungen die Auswirkungen auf Klimaschutzbelange berücksichtigt werden und Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken? (Querschnitts-Verantwortung).
Antwort: Dies lässt sich problemlos umsetzen. Es ist allerdings zu bedenken, dass die Gemeinde nicht frei in ihren Entscheidungen ist, da zum Beispiel das Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht gänzlich außer Acht gelassen werden können. Zudem würde eine pauschale Verpflichtung des Klimaschutzmanagers, alle Vorlagen zu prüfen, unabhängig davon, ob es überhaupt einen Aspekt des Klimaschutzes gibt, bei diesem zu einer enormen Arbeitsbelastung führen, die es ihm unmöglich machen würde, sich mit dem gleichen Engagement seiner jetzigen Themen zu widmen.

2. Mobilität und Verkehrspolitik

2.1. Verkehrsmittelangebot: Durch welche Maßnahmen möchten Sie Angebot und Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln erhöhen?
Antwort: Ausbau des Carsharings, verstärkte Nutzung von E Autos in der Verwaltung, Fortführung der langjährigen Zusammenarbeit mit dem ADFC zur weiteren Verbesserung der Radverkehrssituation, Ausbau der Ladeinfrastruktur, Weiterverfolgung des Ziels: Anbindung der Ortschaft Holtensen und gegebenenfalls Bredenbeck an den Bahnhof in Linderte
2.2. Rufbus/Bürgerbus: Können Sie sich vorstellen, einen Rufbus oder Bürgerbus in Wennigsen (oder gemeinsam mit Nachbarkommunen) aufzubauen und/oder zu unterstützen/fördern, um die räumlichen und zeitlichen Lücken des ÖPNV zu schließen? z.B. S-Bahnzubringer
Antwort: Ja, da dies eine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV ist.
2.3. MIV-Verringerung: Welche Schwerpunkt-Maßnahmen zur Verringerung des innerörtlichen Kraftfahrzeugverkehrs und Steigerung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs wollen Sie angehen?
Antwort: Aktuell wird gerade die VV zur StVO geändert, so dass die Möglichkeiten zur Einrichtung von Fahrradstraßen erweitert werden. Dies gibt Anlass, hier noch einmal die bereits bei der Region Hannover vorliegenden Anträge auf Einrichtung entsprechender Straßen wieder aufzugreifen und erneut prüfen zu lassen.
2.4. Geschwindigkeitsreduktion: Welche Maßnahmen sehen Sie vor, um die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs zu reduzieren, um so die Sicherheit der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen?
Antwort: Derzeit können zwar Geschwindigkeitskontrollen durch die Gemeinde durchgeführt werden, aber die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzungen werden durch die Region Hannover vorgenommen. Gemeinsam mit der Unfallkommission der Polizei werden regelmäßig Unfallschwerpunkte ermittelt und dann Maßnahmen beraten.
2.4.1. Tempo-30-flächendeckend: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in den Ortschaften flächendeckend Tempo 30 gilt und reine Wohngebiete zu verkehrsberuhigten Bereichen ausgeweitet werden?
Antwort: Dies ist nach den jetzigen gesetzlichen Vorgaben schlicht nicht möglich und entzieht sich der Zuständigkeit der Gemeinde Wennigsen. Die Gemeinde Wennigsen beteiligt sich aber zum Beispiel an Pilotprojekten, wie das der Region Hannover für 30 km/h an Ortsdurchfahrten, auch wenn das Projekt derzeit durch die Region zurückgestellt wurde.
2.4.2. Bauliche Geschwindigkeits-„Bremsen“: Wollen Sie sich dafür einsetzen, durch bauliche Maßnahmen (bes. in Tempo-30-Zonen und an Ortseingängen) die Möglichkeiten für überhöhte Geschwindigkeiten zu reduzieren (vgl. komm. Radverkehrsplan 2010)?
Antwort: siehe 2.4.1.
2.5. Fahrradstraßen: Werden Sie die Einrichtung von Fahrradstraßen vor den / um die Schulen vorantreiben?
Antwort: Ja, siehe 2.3.
2.6. Fahrkartenkosten: Unterstützen Sie ein GVH-Gemeinde-Ticket, so dass man innerhalb einer Gemeinde oder ausgewählten Gemeinden mit dem Kurzstreckenticket fahren kann?
Antwort: Grundsätzlich ist dies eine sehr sinnvolle Idee, allerdings stellt sich hier die Frage der Finanzierung. Soweit diese durch Dritte gesichert ist, steht einer Umsetzung nichts entgegen.
2.7. Fußwege: Wann werden die Bedingungen für Fußgänger*innen, insbesondere für ältere und eingeschränkte (Rollator, Rollstuhl), verbessert?
Es gibt immer noch unbefestigte und viel zu schmale Fußwege ohne abgesenkte Bordsteine. Extremes Beispiel: Verbindung vom Heinz-Berndt-Weg über den Häuserhof zur Hauptstraße, aber auch Hagemannstr., Bahnhofstr., 
Antwort: Dies ist ein kontinuierlicher Prozess. Die Barrierefreiheit ist eine wichtige Aufgabe, die bei allen Bauprojekten mitzudenken ist.
2.8. Wegeanbindung Klostergrund-Sorsumer Str.: Werden Sie sich dafür einsetzen, eine direkte Fuß- und Radwegeverbindung zur Gottlieb-Daimler-Str. (Wege zu zwei Kitas und Richtung FWS Sorsum) zu schaffen?
Antwort: Eine derartige Verbindung kann nicht allein durch die Gemeinde Wennigsen hergestellt werden. Ein solcher Weg würde zwangsläufig über Grundstücke führen müssen, die nicht im Eigentum der Gemeinde stehen. Hier könnte ich mir vorstellen, zunächst mit den betreffenden Eigentümern Gespräche zu führen.
2.9. Lieferverkehrsminimierung: Mit welchen Maßnahmen möchten Sie den innerörtlichen Lieferverkehr minimieren und ressourcenschonend gestalten? 
Antwort: 2.9. und 2.10.
Hier muss auf die Eigenverantwortung der Bürger*Innen gesetzt werden. Es ist wünschenswert, dass der Handel vor Ort gestärkt wird, dies könnte einen wichtigen Beitrag leisten.
2.10. Verteilzentrum: Können Sie sich vorstellen, mit Post- und Kurier-Diensten eine Art zentrales Verteilzentrum in Verbindung mit nur einem innerörtlichen Verteildienst (die nur Lastenräder und Elektrofahrzeuge nutzen) einzurichten?
Antwort: 2.9. und 2.10.
Hier muss auf die Eigenverantwortung der Bürger*Innen gesetzt werden. Es ist wünschenswert, dass der Handel vor Ort gestärkt wird, dies könnte einen wichtigen Beitrag leisten.
2.11. Plus-Ride-Angebote: Wollen Sie sich dafür einsetzen, Bike&Ride und Park&Ride zu fördern und auszubauen?
Antwort: Ja.
2.12. Carsharing: Unterstützen Sie die Erweiterung der Angebote besonders mit Ladestationen?
Antwort: Ja, die Initiative des 2. Carsharing-Parkplatzes auf dem sogenannten Heitmüllerparkplatz wurde bereits durch Verwaltung und Politik einhellig befürwortet und realisiert.
2.13. Lademöglichkeitenausbau: Wie kann die Ladeinfrastruktur in Wennigsen und insbesondere in den Ortsteilen konkret verbessert werden?
Antwort: Ich werde mich dafür einsetzen, weitere Ladesäulen im Gemeindegebiet errichten zu lassen und setze dabei darauf, dies durch Sponsoring bei der Ladestation am Bahnhof in Wennigsen möglichst kostenneutral für die Gemeinde zu gestalten.
2.13.1. Ladesäulen auf Garagenhöfen: Wie werden Sie Ladesäulen auf Garagenhöfen vorantreiben? Beispiel: Avacon-Pilotprojekt in der Hauptstraße Wennigsen. 
Antwort: siehe 2.13.
2.13.2. Ladesäulen an Straßenlaternen: Wie können Sie unterstützen, dass mehr Ladestationen an Wennigser Straßenlaternen geschaffen werden?
Antwort: siehe 2.13.
2.14. Wasserstoffnutzung: Welche Ideen haben Sie zur Realisierung einer Wasserstoff-Tankstelle in Wennigsen?
Antwort: Die Errichtung einer derartigen Tankstelle kann nur durch ein privates Unternehmen erfolgen. Sicherlich kann die Wirtschaftsförderung entsprechende Möglichkeiten einer Ansiedlung positiv begleiten.

3. Natur und Landschaft, Grundstücke

3.1. Kies- und Schottergärten: Welche Schritte wollen Sie unternehmen, damit die auf vielen Privatgrundstücken entstandenen „Steinwüsten“ (versiegelte und ökologisch unsinnige Flächen, die gem. NBauO unzulässig sind) in zulässige, ökologisch sinnvolle umgestaltet werden?
Antwort: Für neue Baugebiete wurde ein entsprechender Beschluss bereits 2019 gefasst. Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung liegt bei der Region Hannover als Bauaufsichtsbehörde.Insoweit kann nur versucht werden, Überzeugungsarbeit bei den Eigentümern derartiger Schottergärten zu leisten.
3.2. Wegraine und Straßenbegleitflächen: Auf Wegrainen wachsen potentiell viele verschiedene Gräser und Blütenpflanzen. Diese bieten Nahrung und Lebensraum für eine Vielzahl von Tierarten. Dazu ist eine fachgerechte Pflege erforderlich, wie diese im Niedersächsischen Wegeraineappell vorgeschlagen wird. Bäume und Sträucher auf Wegrainen könnten zu einer Biotopvernetzung führen.
Antwort: Ich stehe dem „Niedersächsischen Weg“ positiv gegenüber. Das weitere Vorgehen kann jedoch nur durch den Dialog mit den Landwirten abgestimmt werden. Ich habe volles Vertrauen in die örtlichen Landwirte und deren Umgang mit ihren Flächen.
3.2.1. Feldraine: Welche Schritte wollen Sie unternehmen, damit die Feld- und Wegraine wiederbelebt werden (mit Büschen und Blühstreifen, mit Unterlassung von Pestizid-Ausbringung) und zwischen Feldern mehr Hecken und Buschreihen (auch mit Bäumen) angelegt werden?
Antwort: siehe 3.2.
3.2.2. Hecken und Sträucher: Werden Sie die örtlichen Landwirte unterstützen bzw. an die örtlichen Landwirte appellieren, gem. des kürzlich vereinbarten ‚Niedersächsischen Weges‘ wieder Hecken und Sträucher an den Feldrändern anzulegen, z. B. an der Verlängerung der Barsinghäuser Straße zum Deister hin? 
Antwort: siehe 3.2.
3.3. Grünflächenunterhaltung
3.3.1. Fachgerechte Pflege: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Baum- und Grünflächen-Unterhaltung durch die Gemeinde (und/oder ihre Dienstleister) zukünftig fachgerecht, Natur schonend und mit dem Ziel des Erhalts durchgeführt werden (siehe ‚Heckenschutz-Merkblatt‘ der Region Hannover)?
Antwort: Die Mitarbeiter des Wennigser Bauhofs stellen die fachgerechte Pflege der Grünflächen in vorbildlicher Weise sicher. Blühstreifen werden kontinuierlich in enger Abstimmung mit dem zuständigen Umweltsachbearbeiter festgelegt und ausgebaut.
3.3.2. Baumscheiben: Werden Sie sich dafür einsetzen, öffentliche Beete und Baumscheiben um Straßenbäume herum zu renaturieren, indem Folien und Rindenmulch entfernt werden? Ergänzend: und die Intensivierung/Förderung von Pflege-Partnerschaften und der Rückbau versiegelter Flächen unterstützt werden?
Antwort: Die bereits in Wennigsen existierenden Grünpaten sind ein sinnvolles und auch weiterhin förderungswürdiges ehrenamtliches Engagement, welches ich auch weiterhin unterstützen und nach Möglichkeit ausbauen werde. Wenn ausreichend Paten vorhanden sind, kann der Anteil der Flächen, die mit Rindenmulch versehen sind, reduziert werden.
3.3.3. Versiegelung: Durch welche Maßnahmen werden Sie den Anteil der versiegelten (Stell-)Flächen reduzieren und den Grünanteil in der Gemeinde signifikant erhöhen? z. B. Kurze Str., KGS-Lichthöfe, …
Antwort: Ein Rückbau versiegelter Flächen im öffentlichen Raum ist nicht unproblematisch. Hier sind insbesondere Aspekte der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
3.3.4. Entwässerungsgebühren: Werden sie sich dafür einsetzen, die Entwässerungsgebühren für versiegelte Flächen deutlich zu erhöhen?
Antwort: Derartige Gebührenerhöhungen können einige Eigentümer unverhältnismäßig belasten. Im Rahmen der Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbausatzung ist die übermäßige Belastung weniger begüterter Eigentümer immer wieder diskutiert worden – diese hohe Belastung könnte sich hier wiederholen. Zudem sind Gebühren angemessen zu kalkulieren.
3.4. Essbares Wennigsen: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um ein Konzept eines „Essbaren Wennigsen“ nach dem allgemeinen Konzept der „Essbaren Stadt“ zu erproben und ggf. zu verstetigen? 
Antwort: Dem Grunde nach werden derartige Ideen von mir sehr begrüßt. Wie eine diesbezügliche Initiative des Präventionsrates zur Anlage von Gemeinschaftsgärten zeigt, ist es jedoch ausgesprochen schwierig, in Wennigsen geeignete Flächen zu finden, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können.
3.5. Schnittarbeiten: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der Gemeinde Bäume, Hecken und Sträucher während des gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 geschützten Zeitrraums vom 1. März bis 30. September nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen?
Antwort: Hierzu gibt es bereits gesetzliche Regelungen. Ein Rückschnitt darf in Ausnahmefällen erfolgen, zum Beispiel, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
3.6. Kleintierschutz
3.6.1. Laubsauger: Werden Sie sich zum Schutz von Igeln, Kleintieren und Insekten für die Abschaffung von Laubsaugern und Laubbläsern einsetzen?
Antwort: Hierzu hat die Kommune keinerlei Befugnis.
3.6.2. Mähroboter: Werden Sie Gewerbe- und Privathaushalte auf die Gefahr von Mährobotern für Igel und Kleintiere aufmerksam machen?
Antwort: Ja.
3.7. Streusalz
3.7.1. Streusalzverbotsbereiche: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass durch Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ein ausdrückliches Verbot von Streusalz (für Gehwege und Grundstücke) erfolgt zugunsten abstumpfender Mittel?
Antwort: Dies ist bereits durch die Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Wennigsen (Deister) geregelt.
3.7.2. Streusalzreduzierung: Wollen Sie auch auf die Landesstraßenmeisterei einwirken, damit der Streusalzeinsatz auf das wirklich notwendige Maß reduziert wird?
Antwort: Dies kann im Rahmen der Gespräche mit der Straßenmeisterei in Wennigsen thematisiert werden.
3.8. Bepflanzung lt. Bebauungsplänen: Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der in Bebauungsplänen vorgeschriebenen Bepflanzungen (insbes. Bäume) zu überprüfen und durchzusetzen?
Antwort: Ich bin der Überzeugung, dass auch hier die Einsicht des Einzelnen gefördert werden muss statt durch Kontrollen sozialen Unfrieden hervorzurufen.
3.9. Waldboden
3.9.1. Holzentnahmeweise: Werden Sie auf eine Veränderung der Forstwirtschaft in den Klosterforsten und Privatwäldern hinwirken, sodass die Holzentnahme viel behutsamer erfolgt und die extreme Bodenzerstörung durch Harvester und andere schwere Fahrzeuge vermindert wird?
3.9.2. Naturbelassener Wald: Werden sie sich dafür einsetzen, dass auch in privaten Wäldern und Stiftungswäldern ein Anteil von 10 % nicht bewirtschaftet wird (siehe auch Niedersächsischer Weg).
Antwort: Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes ist von großer Bedeutung für die jeweiligen Eigentümer. Meines Erachtens pflegen die Waldeigentümer einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen.

4. Gebäude und Wohnen, Energie und Wasser, Bauen

4.1. Gemeindeeigene Gebäude und Flächen
4.1.1. Kommunale Neubauten: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass kommunale Neubauten mindestens mit dem Energiestandard „KfW 40“ geplant und gebaut werden – angefangen mit dem Neubau der Mensa an der KGS und anstehenden Kita-Neubauten?
Antwort: s.u.
4.1.2. Kommunale Gebäudesanierungen: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei kommunalen Gebäudesanierungen mindestens der Energiestandard „KfW 55“ umgesetzt wird?
Antwort: s.u.
4.1.3. Heizungserneuerung: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Gebäudesanierung möglichst vor Heizungserneuerung geht und Heizungserneuerung ganz oder überwiegend mit regenerativen Energien erfolgt?
Antwort: s.u.
4.1.4. Gebäudeziel kommunal 2030: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass der kommunale Gebäudebestand bis 2030 mindestens einen Energiestandard „KfW 55“ erhält und die Wärmeversorgung vollständig auf regenerative Energien umgestellt ist?
Antwort: s.u.
4.1.5. PV-Kommunaldächer 2026: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass auf allen kommunalen Dächer bis 2026 Solaranlagen zum Einsatz kommen, entweder im Eigenbetrieb oder als Bürgersolaranlagen?
Antwort: s.u.
4.1.6. Straßenbeleuchtung: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass weniger Lichtverschmutzung für Insekten bei gleichzeitiger Energieeinsparung durch Reduzierung und Austausch der öffentlichen Straßenbeleuchtung und Verkürzung bzw. Reduzierung der Beleuchtungsdauer und -intensität erfolgt?

Antwort: zu 4.1. bis 4.1.6.
Selbstverständlich trifft die Kommune bei ihren eigenen Liegenschaften und Flächen eine besondere Verpflichtung, die Belange des Klimaschutzes in besonderem Maße zu berücksichtigen. Allerdings muss hierbei auch realistisch geschaut werden, was umsetzbar und finanzierbar ist. Eine Zusicherung, dass dies bis 2026 beziehungsweise 2030 vollständig erfolgt ist, erachte ich als unrealistisch.
4.2. Private Neubaugebiete
4.2.1. Flächensparende Bebauung: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung eine flächensparende Bebauung vorsehen?
Antwort: s.u.
4.2.2. Ausschluß fossiler Brennstoffe: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Nutzung fossiler Brennstoffe konsequent untersagen? 
Antwort: s.u.
4.2.3. Energiestandards von mindestens „KfW 40“: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Einhaltung von Energiestandards von mindestens „KfW 40“ konsequent vorschreiben?
Antwort: s.u.
4.2.4. Nutzung regenerativer Energien: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen) konsequent vorschreiben – und mit welchen Maßnahmen wollen Sie es umsetzen?
Antwort: s.u.
4.2.6. Oberflächenwasser:  Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Rückhaltung und Nutzung von Oberflächenwasser konsequent vorschreiben? 
Antwort: s.u.
4.2.7. Ökobaustoffe: Vor dem Hintergrund, dass bei der Herstellung von Zement allein in Deutschland dreimal so viel CO2 ausgestoßen wird wie vom gesamten weltweiten Flugverkehr: Wie wollen oder können Sie Bauherren unterstützen bzw. überzeugen, mit ökologischen bzw. ökologischeren Baustoffen wie z.B. Holz oder Stroh aus regionaler Herkunft oder Recyclingbaustoffen zu bauen?
Antwort: s.u.
4.2.8. Pilotprojekte: Werden Sie Pilotprojekte wie damals die Ökosiedlung Langes Feld unterstützen, die nachhaltige Bau- oder Sanierungskonzepte verfolgen (ökologische Baustoffe, höchste Energieeffizienz, barrierefrei, …)?
Antwort: s.u.
4.2.9. Strahlungsschutz: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um strahlungssensiblen Menschen Wohnmöglichkeiten zu schaffen?

Antwort: 4.2. bis 4.2.9.
Es muss in den Neubaugebieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Klimazielen und Baustandards geben. Flächendeckend sehr hohe Baustandards zu setzen, schließt unter Umständen verschiedene Bevölkerungsgruppen vom Erwerb eines Einfamilienhauses aus. Dies kann nicht das Zielsein. Kleinere Grundstücke mit in der Größe entsprechend angepassten Häusern werden aber den Interessen insbesondere älterer Menschen unter Umständen besonders gerecht und können zukunftsweisend sein. Durch eigene Baulandentwicklung können eigene Ideen besser umgesetzt werden.
4.3. Gewerbegebiete
4.3.1. Flächensparsamkeit: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen eine flächensparende Bebauung vorsehen und bei nicht störendem Gewerbe die Möglichkeit einer Aufstockung um Wohnbebauung befördern?
Antwort: s.u.
4.3.2. Gewerbliches Wärmekonzept: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen ein Wärmekonzept zugunsten regenerativer Energien befördern?
Antwort: s.u.
4.3.3. Gewerbliche Nutzung von regenerativen Energien: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen die Erzeugung und Nutzung von regenerativen Energien (Solarstrom, -wärme) konsequent vorschreiben?
Antwort: s.u.
4.3.4. Energiestandards Gewerbegebiete: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen die Einhaltung von Energiestandards von mindestens „KfW 40“ bei Gewerbeneubauten und „KfW 55“ bei Sanierungen konsequent vorgeben und durchsetzen?

Antwort: zu 4.3. bis 4.3.4.
Es muss das Ziel sein, die bestehenden Gewerbe bei Erweiterungen zu unterstützen und neues Gewerbe anzusiedeln. Die Möglichkeiten, Gewerbe zu entwickeln, sind in Wennigsen ohnehin begrenzt. Durch die Errichtung zu großer Hürden wird ein Ausbau beziehungsweise eine Neuansiedlung nahezu unmöglich gemacht. Wir benötigen das Gewerbe aber, um Einnahmen für die Gemeinde generieren zu können. Die Wirtschaftsförderung kann bei der Prüfung von Fördermöglichkeiten im Sinne des Klimaschutzes den Gewerbebetrieben zur Seite stehen.
4.4. Private Gebäudesanierungen
4.4.1. Ölheizungsabschaffungsbeschleunigung: Vor dem Hintergrund, dass 25% der Wärmeerzeugung noch mit Ölheizungen erfolgt: Wie werden Sie die Umstellung der klimaschädlichen Ölheizungen im privaten Gebäudebestand beschleunigen und vermeiden, dass als Übergang erneut fossile Energieträger (z.B. Erdgas) zum Einsatz kommen?
Antwort: s.u.
4.4.2. Solaranlagen: Welche Maßnahmen sehen Sie vor, um den Anteil an Solaranlagen auf privaten und gewerblichen Flächen maßgeblich zu erhöhen? 
Antwort: s.u.
4.4.3. Gebäudesanierungsquote: Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unternehmen, damit die Gebäudesanierungsquote im privaten und gewerblichen Bereich mehr als verdoppelt wird?

Antwort: zu 4.4. bis 4.4.3.
Für die privaten Gebäudesanierungen setzt die Bundesregierung zahlreiche Rahmenbedingungen. Die Kommune kann hier durch Beratungen zum Beispiel des Klimaschutzmanagers zur Seite stehen.
4.5. Windenergie
4.5.1. Erforderlichkeit Windenergieausbau: Halten Sie den Ausbau der Windenergie auch in Wennigsen für erforderlich?
Antwort: s.u.
4.5.2. Vorteile Windenergieausbau: Welche Vorteile sehen Sie im Ausbau der Windenergie in Wennigsen?
Antwort: s.u.
4.5.3. Höhenbegrenzungswegfall: Wie stehen Sie zum Ausbau der Windenergie ohne Höhenbegrenzung?
Antwort: s.u.
4.5.4. Flächenbereitstellung: Wie werden Sie die erforderlichen Beschlüsse, Maßnahmen und Verträge vorantreiben, um die im Gemeindegebiet einzig mögliche Fläche zur Windenergienutzung möglichst bald verfügbar zu machen? 
Antwort: s.u.
4.5.5. Bürgerbeteiligung Windenergie: Werden Sie sich dafür einsetzen, Bürgerbeteiligung an den Anlagen zu ermöglichen und wie sollte sie ermöglicht werden?

Antwort: zu 4.5. bis 4.5.5.
Windenergie ist unstrittig ein wichtiger Beitrag für die Energiewende. Wie die bisherigen Prüfungen für das Gebiet der Gemeinde Wennigsen gezeigt haben, ist jedoch nur ein sehr untergeordneter Teil des Gemeindegebiets überhaupt für die Windenergie geeignet. Ob diese nach Prüfung aller Kriterien überhaupt Bestand haben kann, ist derzeit noch offen. Hier ist auf alle Belange der Umwelt Rücksicht zu nehmen. Auch eine Höhenbegrenzung ist unerlässlich. Ob im Ergebnis die Nutzung der Windenergie im Windschatten des Deisters wirtschaftlich sinnvoll sein wird, kann jetzt noch nicht beantwortet werden. Sinnvoll ist in jedem Fall, die Prüfung voranzubringen und im Dialog mit den Betroffenen Anwohnern zu bleiben.

5. Landwirtschaft und Gewerbe

5.1. Negatives mindern: Welche Ideen haben Sie, um Wennigser Unternehmen und Betriebe zu Maßnahmen zu bewegen, die Energieverbrauch, CO2-Ausstoß und Pestizideinsatz verringern? 
Antwort: s.u.
5.2. Positives fördern: Welche Maßnahmen können dazu beitragen, dass das soziale, ethische und ökologische Engagement von Unternehmen in der Region sichtbar und anerkannt wird? 
Antwort: s.u.
5.3. Unternehmensanreize: Welche Anreize möchten Sie schaffen, damit sich nachhaltig wirtschaftende Unternehmen in der Gemeinde niederlassen? 
Antwort: siehe 4.3.
5.4. Tierhaltungsqualität: Wie möchten Sie die Landwirt*innen bei der Umstellung auf eine Tierhaltung unterstützen, die weniger, dafür aber höherwertige Eier, Fleisch- und Milchprodukte erzeugt?
Antwort: zu 5. bis 5.4.
Ich bin davon überzeugt, dass es schon jetzt in Wennigsen ein großes Bewusstsein für den Kauf regionaler Waren aus der Landwirtschaft gibt. Die Nachfrage der Verbraucher steuert den Markt, hieraus ergeben sich Potentiale für die Landwirte, die keiner Steuerung bedürfen. Auch in diesem Bereich kann die Wirtschaftsförderung den Landwirten und Gewerbetreibenden beratend zur Seite stehen. Zu 5.3 siehe 4.3. .

6. Politische Entscheidungsprozesse, Partizipation, Verschiedenes

6.1. Zivilgesellschaftskooperation: Wie stellen Sie sich die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen vor? 
Antwort: s.u.
6.2. Bürger*innen-Beteiligung: Wie können Bürger*innen an Klimaschutzprojekten von Politik und Verwaltung beteiligt werden (z.B. Fortsetzung Ratsarbeitsgruppe Klimaschutz)? 

Antwort: zu 6.1. und 6.2.
Partizipation der BürgerInnen hat in Wennigsen gute Tradition, die auch zukünftig fortgeführt werden sollte. Dies kann in vielfältiger Weise geschehen. Die AG Klimaschutz bildet hier nur ein Beispiel. Die BürgerInnen haben aber schon jetzt viele Möglichkeiten, sich auch in Ortsrats-, Ausschuss- und Ratssitzungen einzubringen. Auch der Präventionsrat ist ein guter Weg für alle Bürger*Innen, sich für die Belange Wennigsens einzusetzen.
6.3. Lebensstilwandel: Mit welchen Maßnahmen möchten Sie mehr Bewusstsein für einen nachhaltigen Lebensstil bei den Bürgern schaffen?
Antwort: Grundsätzlich sollte es den Bürger*Innen überlassen bleiben, ihren Lebensstil selbst zu entwickeln.
6.4. Beschaffungswesen: Wie wollen Sie im Beschaffungswesen der öffentlichen Hand die Möglichkeiten des Vergaberechts nutzen, um mit qualitiativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nachhaltiger und klimafreundlicher zu agieren?
Antwort: Hier sind durch das Vergaberecht enge Grenzen gesetzt. Spielräume, soweit vorhanden, sollten genutzt werden. Allerdings gilt nach wie vor, gerade für eine Kommune in unserer finanziellen Situation, dass die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben muss.
6.5. Finanzierungsarten: Welche Finanzierungsartenmöchten Sie innovativ nutzen, um auch umfangreiche kommunale Klimaschutzprojekte umzusetzen? 
Antwort: Gerade für den Bereich des Klimaschutzes gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen auf unterschiedlichsten Ebenen. Diese müssen ständig geprüft werden, insbesondere im Hinblick darauf, welche weitergehenden Verpflichtungen die Kommune hierdurch eingeht.
6.6. IT-Bereich: Wollen Sie darauf hinwirken, dass die internen und externen IT- und Rechenzentrumsleistungen klimafreundlicher betrieben werden? 
Antwort: Die Gemeinde beschafft einen großen Teil der IT Ausstattung über den Verbund in der Region Hannover. Hier haben in den Ausschreibungen klimarelevante Fragen noch keine Berücksichtigung gefunden. Dies wäre für die Zukunft anzuregen.
6.7. Monitoring und Transparenz 
6.7.1.  Dashboard: Wie soll auf der Gemeinde-Webseite regelmäßig und transparent über Fortschritte und Zielerreichung in klimarelevanten Bereichen und Entscheidungen strukturiert berichtet werden, bspw. in Form von Dashboards wie dem leicht verständlichen Energiemonitor?
Antwort: Hier gibt es Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit der Firma Avacon, die bislang noch nicht aufgegriffen wurden. Die Gespräche können in der Zukunft wieder aufgenommen werden.
6.7.2. Wennigser Emissionsbudgetberechnung: Nach dem Sachverständigenrat für Umweltfragen, gestützt durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts, werden den Staaten unter dem Aspekt der Klimagerechtigkeit jeweils ein begrenztes Budget an verbleibenden Emissionen zugeteilt, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Werden Sie den Ansatz unterstützen, die Bemessungsgrundlage umzustellen und die Fortschritte beim Klimaschutz auch für Wennigsen nach dem verbleibenden Emissionsbudget der Gemeinde zu berechnen? 
Antwort: Dies halte ich zum jetzigen Zeitpunkt auf kommunaler Ebene noch nicht für realisierbar.
6.8. Gemeinwohlökonomie: Welche Ideen haben sie, um die Gemeinde in Richtung einer Gemeinwohlökonomie zu entwickeln? 
Antwort: Der Begriff Gemeinwohlökonomie ist nicht von einzelnen, sondern von allen gesellschaftlichen Gruppierungen zu entwickeln.
6.9. Beschäftigungsinitiativen: Setzen sie sich für einen Versuch ein wie z. B. in Barsinghausen? Dort ist eine Beschäftigungsinitiative für Gemeinwohlarbeit und Naturschutzaufgaben tätig. 
Antwort: Derartige Initiativen werde ich unterstützen. Diese in Eigenregie der Kommune umzusetzen, halte ich aktuell nicht leistbar.
6.10. Müllvermeidung: Welche Ideen haben Sie zur Müllvermeidung und zur Reduzierung des Plastikaufkommens? 
Antwort: Hier gibt es schon zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die selbstverständlich auch in der Gemeindeumgesetzt werden. Auch hier kann das Bewusstsein der Bürger*Innen, regionale Waren und in den Wennigser Geschäften zu kaufen, weiter gestärkt werden.

Anhang: PDF aus erhaltener vollständiger DOCX

WfFFragenKommunalwahlenWennigsen2021_EndfassungSchubert_pdf