Themen:

1. Klimaschutz allgemein

2. Mobilität und Verkehrspolitik

3. Natur und Landschaft, Grundstücke

4. Gebäude und Wohnen, Energie und Wasser, Bauen

5. Landwirtschaft und Gewerbe

6. Politische Entscheidungsprozesse, Partizipation, Verschiedenes

Anhang: PDF

1. Klimaschutz allgemein

1.1. Klimaneutralität: Werden Sie in Anpassung an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen das Zeitziel für die Gemeinde Wennigsen „Klimaneutralität 2050“ auf 2035 korrigieren und dementsprechend die Anstrengungen der Gemeinde kräftig erhöhen? 
Antwort: Die Bedrohungen durch den deutlichen Klimawandel sind sehr ernst zu nehmen. Die jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse bilden daher die Grundlage für unser politisches Handeln und den Anspruch Klimaneutralität bereits im Jahr 2035 zu erreichen. Klimaschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben, an die Kommune und an jede und jeden Einzelnen. Nur gemeinsam können wir diese Mamut-Aufgabe lösen. Auch wenn das Problem auf kommunaler Ebene nicht allein gelöst werden kann und internationale Zusammenarbeit erforderlich ist, sind wir in Wennigsen auch ein Teil der Verantwortungsgemeinschaft. Je mehr wir, andere Kommunen, Organisationen und Einzelne sich beteiligen, desto stärker zieht das Engagement Kreise. Klimaneutralität im Jahr 2035 muss machbar werden. Solche Zeitziele sind wichtige Motivationsvorgaben, wichtiger aber sind konkrete Maßnahmen, um das mögliche Maximum an Klimaschutz zu erreichen und dabei die Betroffenen möglichst ohne Zwang und Bevormundung mitzunehmen.
1.2. Schwerpunktsetzungen: In welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkt-Maßnahmen wollen Sie das vorantreiben? Welche Maßnahmen werden Sie in der Ratsperiode der nächsten fünf Jahre anpacken und umsetzen?
Antwort: Für Dächer im Eigentum der Gemeinde Wennigsen ist die Solarenergie ggf. mit Speicher zu nutzen und der Ertrag sollte der Gemeinde zu Gute kommen. Die energetischen Standards werden erhöht. Bei Bauleitplanungen werden klimaschutzrelevante Vorgaben gemacht. Wichtig ist auch, die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, sich an Maßnahmen zum Klimaschutz zu beteiligen, z.B. durch Beratung zu Solardächern, zu energetischen Standards und Fördermöglichkeiten. Hierbei wäre eine Unterstützung durch ehrenamtliche Akteure hilfreich. Die bereits angeschobenen Projekte werden zeitnah auf den Aspekt Klimaschutz geprüft, ohne unverhältnismäßige Verzögerungen zu erzeugen. Weitere Schwerpunkte der nächsten 5 Jahre werden zusammen mit dem Rat unter Beteiligung des Klimaschutzmanagers, engagierter Bürger und Projektgruppen erarbeitet. Klimaschutz kann aber nicht das einzige Kriterium für eine Planung sein, bspw. würde dann auch eine Skateranlage mit der Versiegelung der Fläche nicht in Betracht kommen. Klimaschutz ist ein Abwägungskriterium, das allerdings ein starkes Gewicht hat, aber nicht zur Verhinderung sinnvoller und wichtiger Projekte dienen darf.
1.3. Klimaschutzmanager: Die Stelle des Klimaschutzmanagers läuft Ende 2022 aus. Werden Sie unter Ausnutzung der fortbestehenden Fördermöglichkeiten (50% für weitere 2 Jahre) die Verlängerung der Stelle unterstützen und auf den Weg bringen?
Antwort: Der Klimaschutzmanager leistet gute Arbeit. Seine fachlichen Kompetenzen nutzen der Gemeinde Wennigsen, weitere Prioritäten zu erarbeiten. Eine Verlängerung der Stelle mit Fördermitteln ist eine Bereicherung dieses Aufgabenbereichs.
1.4. Klimaschutzvorbehalt: Werden Sie unterstützen, dass bei allen Beschlussvorlagen und Entscheidungen die Auswirkungen auf Klimaschutzbelange berücksichtigt werden und Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken? (Querschnitts-Verantwortung).
Antwort: Ja, Klimaschutz ist ein Aspekt, der bei allen relevanten Entscheidungen mitgedacht werden muss.

2. Mobilität und Verkehrspolitik

2.1. Verkehrsmittelangebot: Durch welche Maßnahmen möchten Sie Angebot und Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln erhöhen?
Antwort: Elektromobilität ist grundsätzlich eine klimaschonende Alternative. In Wennigsen fehlt es jedoch noch an weiterer Ladeinfrastrukur, besonders dort, wo nicht die Möglichkeit wiebei einem Einfamilienhaus besteht, eine Lademöglichkeit zu installieren. Das Nutzen des Fahrrades oder das Zufußgehen sind ebenfalls klimafreundlich. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist hierfür wichtig.
2.2. Rufbus/Bürgerbus: Können Sie sich vorstellen, einen Rufbus oder Bürgerbus in Wennigsen (oder gemeinsam mit Nachbarkommunen) aufzubauen und/oder zu unterstützen/fördern, um die räumlichen und zeitlichen Lücken des ÖPNV zu schließen? z.B. S-Bahnzubringer
Antwort: Rufbus und Bürgerbus sind gute Möglichkeiten, die unsere volle Unterstützung finden. Da für die Einrichtung eines Rufbusses die Region Hannover zuständig ist können wir hier aber nur mittelbar durch entsprechende Gespräche tätig werden. Nur bei ausreichender Nachfrage besteht überhaupt eine Chance auf Verwirklichung. Ein Bürgerbus setzt ein entsprechendes ehrenamtliches Engagement voraus, das unbedingt Unterstützung verdient.
2.3. MIV-Verringerung: Welche Schwerpunkt-Maßnahmen zur Verringerung des innerörtlichen Kraftfahrzeugverkehrs und Steigerung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs wollen Sie angehen?
Antwort: Der Radverkehrsplan, der maßgeblich vom ADFC mit erarbeitet wurde, muss abschließend umgesetzt und permanent fortgeschrieben werden. Bei Um- und Neubautenwerden die Belange von Fußgängern und Radfahrern stark gewichtet und auch gegenüberden zuständigen Stellen deutlich gemacht. Aktionen wie Stadtradeln geben wichtige Impulse für die alternative Nutzung des Fahrrades und werden von mir gerne unterstützt.
2.4. Geschwindigkeitsreduktion: Welche Maßnahmen sehen Sie vor, um die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs zu reduzieren, um so die Sicherheit der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen?
2.4.1. Tempo-30-flächendeckend: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in den Ortschaften flächendeckend Tempo 30 gilt und reine Wohngebiete zu verkehrsberuhigten Bereichen ausgeweitet werden?
2.4.2. Bauliche Geschwindigkeits-„Bremsen“: Wollen Sie sich dafür einsetzen, durch bauliche Maßnahmen (bes. in Tempo-30-Zonen und an Ortseingängen) die Möglichkeiten für überhöhte Geschwindigkeiten zu reduzieren (vgl. komm. Radverkehrsplan 2010)?
Antwort: Die Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeiten muss wieder personell sichergestellt werden. Gegenüber der Straßenverkehrsbehörde der Region muss massiv auf Querungshilfen an Straßen gedrängt werden, die besondere Gefahren für Fußgänger, insbesondere für Kinder, aufweisen. Tempo 30 ist überall im Ort angebracht, mit Ausnahme von Straßen, bei denen keine Querung von Fußgängern zu erwarten ist. Leider ist die Gemeinde Wennigsen in ihrer Zuständigkeit eingeschränkt und z.B. bei einem Pilotprojekt, bei dem Geschwindigkeit auf Durchgangsstraßen auf 30 km/h begrenzt werden sollte, von der Region Hannover nicht berücksichtigt worden. Hier ist erneut ein Vorstoß zu machen.
2.5. Fahrradstraßen: Werden Sie die Einrichtung von Fahrradstraßen vor den / um die Schulen vorantreiben?
Antwort: Ein klares ja. Fahrradstraßen vor den Schulen sind sinnvoll. Betroffen ist davon aktuell die KGS. Die Bürgermeister-Klages-Straße eignet sich als Fahrradstraße. Die Grundschule Bredenbeck liegt bereits in einer verkehrsberuhigten Zone, dies sind Ansätze, die in dennächsten 5 Jahren deutlich erweitert werden müssen.
2.6. Fahrkartenkosten: Unterstützen Sie ein GVH-Gemeinde-Ticket, so dass man innerhalb einer Gemeinde oder ausgewählten Gemeinden mit dem Kurzstreckenticket fahren kann?
Antwort: JA. Das Tarifsystem im GVH benachteiligt Wennigsen. Die Ausweisung als Zone 3 bzw. 4 ist für viele Menschen ein Hindernis zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. Für die Fahrt zwischen Wennigsen und Sorsum ist bspw. ein Ticket für 2 Zonen zu lösen. Die Forderung eines Gemeindetickets unterstütze ich. Kostenzuschüsse aus dem gemeindlichen Haushalt sind in Anbetracht der Haushaltslage wohl nicht möglich.
2.7. Fußwege: Wann werden die Bedingungen für Fußgänger*innen, insbesondere für ältere und eingeschränkte (Rollator, Rollstuhl), verbessert?
Es gibt immer noch unbefestigte und viel zu schmale Fußwege ohne abgesenkte Bordsteine. Extremes Beispiel: Verbindung vom Heinz-Berndt-Weg über den Häuserhof zur Hauptstraße, aber auch Hagemannstr., Bahnhofstr., 
Antwort: Im Zuge anstehender Umbauten und Sanierungen müssen die Bürgersteige auf einen entsprechenden Stand gebracht. Der über viele Jahre entstandene Sanierungsstau muss dringend angegangen werden. Etliche diesbezügliche Anträge der CDU im Gemeinderat sind über viele Jahre hinweg von der Mehrheit abgelehnt worden. Die wenigen erfolgten Beschlüsse, z.B. Gehweg in Sorsum zur Freien Waldorschule, sind zum Teil über 10 Jahre nicht umgesetzt worden. Der Arbeitskreis Senioren hat immer wieder auf Mängel für Rollstuhl- und Rollatorenfahrer hingewiesen und wurde von der CDU unterstützt.
2.8. Wegeanbindung Klostergrund-Sorsumer Str.: Werden Sie sich dafür einsetzen, eine direkte Fuß- und Radwegeverbindung zur Gottlieb-Daimler-Str. (Wege zu zwei Kitas und Richtung FWS Sorsum) zu schaffen?
Antwort: Ein direkter Verbindungsweg zwischen Klostergrund und Langem Feld wäre mehr als wünschenswert, ist jedoch nicht einfach zu realisieren, da die dafür erforderlichen Grundstücke nicht im Eigentum der Gemeinde Wennigsen liegen.
2.9. Lieferverkehrsminimierung: Mit welchen Maßnahmen möchten Sie den innerörtlichen Lieferverkehr minimieren und ressourcenschonend gestalten?
2.10. Verteilzentrum: Können Sie sich vorstellen, mit Post- und Kurier-Diensten eine Art zentrales Verteilzentrum in Verbindung mit nur einem innerörtlichen Verteildienst (die nur Lastenräder und Elektrofahrzeuge nutzen) einzurichten?
Antwort: Dies kann nur in Gesprächen und doch Überzeugungsarbeit gelingen, denn hier bestehen tatsächliche und rechtliche Grenzen für eine Umsetzung durch die Gemeinde Wennigsen.
2.11. Plus-Ride-Angebote: Wollen Sie sich dafür einsetzen, Bike&Ride und Park&Ride zu fördern und auszubauen?
Antwort: Diese Anträge werden von mir und meiner Fraktion ausdrücklich unterstützt. Es gab in den vergangenen Jahren auch entsprechende Erfolge (Fahrradbox in Wennigsen, überdachte Bügel in Holtensen usw.). Leider war es nicht immer einfach, die Vorhabenträger von den Notwendigkeiten zu überzeugen.
2.12. Carsharing: Unterstützen Sie die Erweiterung der Angebote besonders mit Ladestationen?
Antwort: Entsprechende Maßnahmen unterstützt die CDU, genauso. Auf dem Heitmüller-Parkplatz gibt es inzwischen einen entsprechenden Stellpaltz, der auch als Ladestelle ausgebaut wird.
2.13. Lademöglichkeitenausbau: Wie kann die Ladeinfrastruktur in Wennigsen und insbesondere in den Ortsteilen konkret verbessert werden?
Antwort: Die Gemeinde Wennigsen kann nur öffentliche Plätze zur Verfügung stellen.
2.13.1. Ladesäulen auf Garagenhöfen: Wie werden Sie Ladesäulen auf Garagenhöfen vorantreiben? Beispiel: Avacon-Pilotprojekt in der Hauptstraße Wennigsen.
2.13.2. Ladesäulen an Straßenlaternen: Wie können Sie unterstützen, dass mehr Ladestationen an Wennigser Straßenlaternen geschaffen werden?
Antwort: Wir werden hier alle Initiativen unterstützen, die durch die Versorger angeboten werden.
2.14. Wasserstoffnutzung: Welche Ideen haben Sie zur Realisierung einer Wasserstoff-Tankstelle in Wennigsen?
Antwort: Auch dem stehen wir positiv gegenüber, sobald ein konkreter Bedarf erkennbar wird.

3. Natur und Landschaft, Grundstücke

3.1. Kies- und Schottergärten: Welche Schritte wollen Sie unternehmen, damit die auf vielen Privatgrundstücken entstandenen „Steinwüsten“ (versiegelte und ökologisch unsinnige Flächen, die gem. NBauO unzulässig sind) in zulässige, ökologisch sinnvolle umgestaltet werden?
Antwort: Bei gemeindeeigenen Grundstücken wird es keine Schottergärten geben. Bei privaten Grundstücken liegt es in der Zuständigkeit der Region Hannover, dagegen vorzugehen. Besser als Sanktionen und Zwang sind Überzeugungsarbeit und beispielgebende Pflege der Grünflächen, wie es die Grünpaten und der VVV (Verkehrs-und Verschönerungsverein) umsetzen.
3.2. Wegraine und Straßenbegleitflächen: Auf Wegrainen wachsen potentiell viele verschiedene Gräser und Blütenpflanzen. Diese bieten Nahrung und Lebensraum für eine Vielzahl von Tierarten. Dazu ist eine fachgerechte Pflege erforderlich, wie diese im Niedersächsischen Wegeraineappell vorgeschlagen wird. Bäume und Sträucher auf Wegrainen könnten zu einer Biotopvernetzung führen.
Antwort: Die Landwirte und die Realverbände zeigen bereits weitgehend eine umweltbewußte Verantwortung. Die Gemeinde Wennigsen kann im Außenbereich ebenfalls appellieren und eine weitere positive Entwicklung unterstützen.
3.2.1. Feldraine: Welche Schritte wollen Sie unternehmen, damit die Feld- und Wegraine wiederbelebt werden (mit Büschen und Blühstreifen, mit Unterlassung von Pestizid-Ausbringung) und zwischen Feldern mehr Hecken und Buschreihen (auch mit Bäumen) angelegt werden?
3.2.2. Hecken und Sträucher: Werden Sie die örtlichen Landwirte unterstützen bzw. an die örtlichen Landwirte appellieren, gem. des kürzlich vereinbarten ‚Niedersächsischen Weges‘ wieder Hecken und Sträucher an den Feldrändern anzulegen, z. B. an der Verlängerung der Barsinghäuser Straße zum Deister hin? 
Antwort: Die CDU unterstützt Niedersächsischen Weg.
3.3. Grünflächenunterhaltung
3.3.1. Fachgerechte Pflege: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Baum- und Grünflächen-Unterhaltung durch die Gemeinde (und/oder ihre Dienstleister) zukünftig fachgerecht, Natur schonend und mit dem Ziel des Erhalts durchgeführt werden (siehe ‚Heckenschutz-Merkblatt‘ der Region Hannover)?
Antwort: Die Gemeinde Wennigsen arbeitet bereits mit guten und erfahrenen Fachleuten innerhalb und außerhab der Verwaltung, denen eine ökologische Qualität sehr wichtig ist. Die Gemeinde vergibt entsprechende Verträge an Fachfirmen, welche die Vorschriften kennen und diese Vorgaben werden jeweils auch Vertragsbestandteil.
3.3.2. Baumscheiben: Werden Sie sich dafür einsetzen, öffentliche Beete und Baumscheiben um Straßenbäume herum zu renaturieren, indem Folien und Rindenmulch entfernt werden? Ergänzend: und die Intensivierung/Förderung von Pflege-Partnerschaften und der Rückbau versiegelter Flächen unterstützt werden?
Antwort: Der VVV und die Grünpaten leisten bereits gute und engagierte Arbeit.
3.3.3. Versiegelung: Durch welche Maßnahmen werden Sie den Anteil der versiegelten (Stell-)Flächen reduzieren und den Grünanteil in der Gemeinde signifikant erhöhen? z. B. Kurze Str., KGS-Lichthöfe, …
Antwort:
3.3.4. Entwässerungsgebühren: Werden sie sich dafür einsetzen, die Entwässerungsgebühren für versiegelte Flächen deutlich zu erhöhen?
Antwort: Gebühren können nicht beliebig rhöht werden, sondern sind nach dem faktischen Aufwandzu kalkulieren.
3.4. Essbares Wennigsen: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um ein Konzept eines „Essbaren Wennigsen“ nach dem allgemeinen Konzept der „Essbaren Stadt“ zu erproben und ggf. zu verstetigen? 
Antwort: Die Gemeinde kann hierfür ggf. Flächen zur Verfügung stellen. Personell kann die Pflege und Ernte nur durch Verantwortungsübernahme von ehrenamtlich Engagierten erfolgen. Obstbäume die der Allgemeinheit zur Ernte zur Verfügung stehen, sind bereits im Grünzug Langes Feld vorhanden.
3.5. Schnittarbeiten: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der Gemeinde Bäume, Hecken und Sträucher während des gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 geschützten Zeitrraums vom 1. März bis 30. September nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen?
Antwort: Das ist bereits gesetzlich geregelt.
3.6. Kleintierschutz
3.6.1. Laubsauger: Werden Sie sich zum Schutz von Igeln, Kleintieren und Insekten für die Abschaffung von Laubsaugern und Laubbläsern einsetzen?
Antwort: Das liegt nicht im Kompetenzberich der Gemeinde Wennigsen.
3.6.2. Mähroboter: Werden Sie Gewerbe- und Privathaushalte auf die Gefahr von Mährobotern für Igel und Kleintiere aufmerksam machen?
Antwort:
3.7. Streusalz
3.7.1. Streusalzverbotsbereiche: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass durch Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ein ausdrückliches Verbot von Streusalz (für Gehwege und Grundstücke) erfolgt zugunsten abstumpfender Mittel?
3.7.2. Streusalzreduzierung: Wollen Sie auch auf die Landesstraßenmeisterei einwirken, damit der Streusalzeinsatz auf das wirklich notwendige Maß reduziert wird?
Antwort: Das ist für das Gemeindegebiet durch Satzung geregelt. Landesstraßen liegen nicht im Kompetenzbereich der Gemeinde Wennigsen.
3.8. Bepflanzung lt. Bebauungsplänen: Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der in Bebauungsplänen vorgeschriebenen Bepflanzungen (insbes. Bäume) zu überprüfen und durchzusetzen?
Antwort: Ich setze auf Überzeugung und weniger auf den überwachenden Blick über den Gartenzaun.
3.9. Waldboden
3.9.1. Holzentnahmeweise: Werden Sie auf eine Veränderung der Forstwirtschaft in den Klosterforsten und Privatwäldern hinwirken, sodass die Holzentnahme viel behutsamer erfolgt und die extreme Bodenzerstörung durch Harvester und andere schwere Fahrzeuge vermindert wird?
3.9.2. Naturbelassener Wald: Werden sie sich dafür einsetzen, dass auch in privaten Wäldern und Stiftungswäldern ein Anteil von 10 % nicht bewirtschaftet wird (siehe auch Niedersächsischer Weg).
Antwort: Auch hier ist die Zuständigkeit der Gemeinde Wennigsen nicht gegeben. Seit Jahrzehnten gintes den naturbelassenen Urwald im Deister, den Förster Kurt Müller initiert hat. Gespräche zwischen Gemeinde und Waldbesitzern finden bereits regelmäßig statt, bei denen diese Fragen erörtert werden. Die Waldbesitzer zeigen ein großes Verständnis für den Erhalt des Waldes über Generationenhinweg.

4. Gebäude und Wohnen, Energie und Wasser, Bauen

4.1. Gemeindeeigene Gebäude und Flächen
4.1.1. Kommunale Neubauten: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass kommunale Neubauten mindestens mit dem Energiestandard „KfW 40“ geplant und gebaut werden – angefangen mit dem Neubau der Mensa an der KGS und anstehenden Kita-Neubauten?
4.1.2. Kommunale Gebäudesanierungen: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei kommunalen Gebäudesanierungen mindestens der Energiestandard „KfW 55“ umgesetzt wird?
4.1.3. Heizungserneuerung: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Gebäudesanierung möglichst vor Heizungserneuerung geht und Heizungserneuerung ganz oder überwiegend mit regenerativen Energien erfolgt?
4.1.4. Gebäudeziel kommunal 2030: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass der kommunale Gebäudebestand bis 2030 mindestens einen Energiestandard „KfW 55“ erhält und die Wärmeversorgung vollständig auf regenerative Energien umgestellt ist?
4.1.5. PV-Kommunaldächer 2026: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass auf allen kommunalen Dächer bis 2026 Solaranlagen zum Einsatz kommen, entweder im Eigenbetrieb oder als Bürgersolaranlagen?
4.1.6. Straßenbeleuchtung: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass weniger Lichtverschmutzung für Insekten bei gleichzeitiger Energieeinsparung durch Reduzierung und Austausch der öffentlichen Straßenbeleuchtung und Verkürzung bzw. Reduzierung der Beleuchtungsdauer und -intensität erfolgt?
Antwort: Gemeindeeigene Gebäude und Flächen werden bei Neubau mit dem höchstmöglich vertretbaren Standard geplant. Bei Bestandsbauten werden die Maßnahmen berücksichtigt, die effektiv Verbesserungen bewirken. Bei einer Heizungserneuerung, die derzeit in Wennigsen nicht ansteht, wird dann zu klären sein, welchem zukünftigen effektiven Standard die Planung entsprechen kann. Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern sind sinnvoll. Zu bevorzugen sind Anlagen im Eigenbetrieb, deren Ertrag zur Verbesserung der Verbrauchskosten der Gemeinde bei-tragen kann oder bei der Gebührenkalkulation (z.B. bei der Kläranlage) eine Entlastung für alle mit sich bringt. Eine Reduzierung der Straßenbeleuchtung kann zu Zeiten und dort erfolgen, wo das Sicherheitsbedürfnis nicht überwiegt.
4.2. Private Neubaugebiete
4.2.1. Flächensparende Bebauung: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung eine flächensparende Bebauung vorsehen?
4.2.2. Ausschluß fossiler Brennstoffe: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Nutzung fossiler Brennstoffe konsequent untersagen?
4.2.3. Energiestandards von mindestens „KfW 40“: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Einhaltung von Energiestandards von mindestens „KfW 40“ konsequent vorschreiben?
4.2.4. Nutzung regenerativer Energien: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen) konsequent vorschreiben – und mit welchen Maßnahmen wollen Sie es umsetzen?
4.2.6. Oberflächenwasser:  Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Rückhaltung und Nutzung von Oberflächenwasser konsequent vorschreiben?
4.2.7. Ökobaustoffe: Vor dem Hintergrund, dass bei der Herstellung von Zement allein in Deutschland dreimal so viel CO2 ausgestoßen wird wie vom gesamten weltweiten Flugverkehr: Wie wollen oder können Sie Bauherren unterstützen bzw. überzeugen, mit ökologischen bzw. ökologischeren Baustoffen wie z.B. Holz oder Stroh aus regionaler Herkunft oder Recyclingbaustoffen zu bauen?
4.2.8. Pilotprojekte: Werden Sie Pilotprojekte wie damals die Ökosiedlung Langes Feld unterstützen, die nachhaltige Bau- oder Sanierungskonzepte verfolgen (ökologische Baustoffe, höchste Energieeffizienz, barrierefrei, …)?
4.2.9. Strahlungsschutz: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um strahlungssensiblen Menschen Wohnmöglichkeiten zu schaffen?
Antwort: Ein faktisches Verbot von Einfamilienhäusern lehne ich ab. Zwischen Bebauung und Grünflächen bedarf es eines ausgewogenen Verhältnisses. Für jedes neue Baugebiet bedarf es einer eigenen Planung, die auch die Aspekte Flächenverbrauch, Ausschluss fossiler Brennstoffe, Energiestandards, Baustoffe, Oberflächenwasser oder obligatorische Solarnutzung beinhalten kann. Eine Zusammenarbeit mit einem Investor kann insoweit Früchte tragen, dass das neue Baugebiet vielleicht gerade dadurch attraktiv für Interessenten ist. Im Baugebiet Bergfeld in Bredenbeck gibt es bereits Schritte in diese Richtung – gemeinsam mit dem Investor. Solarnutzung und das Verbot fossiler Brennstoffe sind dort obligatorisch. Das soll so als besonders attraktives Angebot vermarktet werden.Klimaschützende Pilotprojekte werden unterstützt.
4.3. Gewerbegebiete
4.3.1. Flächensparsamkeit: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen eine flächensparende Bebauung vorsehen und bei nicht störendem Gewerbe die Möglichkeit einer Aufstockung um Wohnbebauung befördern?
4.3.2. Gewerbliches Wärmekonzept: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen ein Wärmekonzept zugunsten regenerativer Energien befördern?
4.3.3. Gewerbliche Nutzung von regenerativen Energien: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen die Erzeugung und Nutzung von regenerativen Energien (Solarstrom, -wärme) konsequent vorschreiben?
4.3.4. Energiestandards Gewerbegebiete: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen die Einhaltung von Energiestandards von mindestens „KfW 40“ bei Gewerbeneubauten und „KfW 55“ bei Sanierungen konsequent vorgeben und durchsetzen?
Antwort: Ich setzte mich für die Förderung und Unterstützung des bestehenden Gewerbes und die Gewinnung weiteren – zu Wennigsen passenden – Gewerbe ein. In Gesprächen kann ausgelotet werden, inwieweit die Betriebe die Forderungen des FFFW umsetzen können. Die Betriebe müssen sich an das geltende Recht halten. Abschreckende Hürden aufzubauen, halte ich für nicht zielführend. Der Wennigser Haushalt braucht u.a. Einnahmen aus der Gewerbesteuer, so dass damit auch finanzielle Handlungsspielräume für Klima-schutzmaßnahmen erreicht werden können.
4.4. Private Gebäudesanierungen
4.4.1. Ölheizungsabschaffungsbeschleunigung: Vor dem Hintergrund, dass 25% der Wärmeerzeugung noch mit Ölheizungen erfolgt: Wie werden Sie die Umstellung der klimaschädlichen Ölheizungen im privaten Gebäudebestand beschleunigen und vermeiden, dass als Übergang erneut fossile Energieträger (z.B. Erdgas) zum Einsatz kommen?
4.4.2. Solaranlagen: Welche Maßnahmen sehen Sie vor, um den Anteil an Solaranlagen auf privaten und gewerblichen Flächen maßgeblich zu erhöhen?
4.4.3. Gebäudesanierungsquote: Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unternehmen, damit die Gebäudesanierungsquote im privaten und gewerblichen Bereich mehr als verdoppelt wird?
Antwort: Für private Gebäudesanierungen kann bspw. in Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur eine Beratungsleistung erbracht werden – etwa über Alternativen, Fördermittel und Begleitung bei deren Beantragung, praktische Tipps auch bei Nebenfragen (z.B. Belastungund Wiederherrichtung einer Gartenfläche bei Bohrungen für Wärmepumpen). Für Gebäudesanierungen kann in Zusammenarbeit mit der WIG ein Handwerkerpool mit entsprech-enden Angeboten und Mustergebäuden vorgestellt werden.
4.5. Windenergie
4.5.1. Erforderlichkeit Windenergieausbau: Halten Sie den Ausbau der Windenergie auch in Wennigsen für erforderlich?
4.5.2. Vorteile Windenergieausbau: Welche Vorteile sehen Sie im Ausbau der Windenergie in Wennigsen?
4.5.3. Höhenbegrenzungswegfall: Wie stehen Sie zum Ausbau der Windenergie ohne Höhenbegrenzung?
4.5.4. Flächenbereitstellung: Wie werden Sie die erforderlichen Beschlüsse, Maßnahmen und Verträge vorantreiben, um die im Gemeindegebiet einzig mögliche Fläche zur Windenergienutzung möglichst bald verfügbar zu machen?
4.5.5. Bürgerbeteiligung Windenergie: Werden Sie sich dafür einsetzen, Bürgerbeteiligung an den Anlagen zu ermöglichen und wie sollte sie ermöglicht werden?
Antwort: Windenergie ist ein guter Beitrag zur regenativen Energiegewinnung. Sie sollte dort eingesetzt werden, wo die Energiegewinnung im Verhältnis zur Belastung der Landschaft effektiv ist. Im Windschatten des Deisters solche Anlagen zu errichten, ist eine Notlösung der Region Hannover, weil die Fläche auf der effektiveren Westseite des Deisters nicht zurRegion Hannover gehört, aber die Region Hannover sich gehalten sieht, Flächen dafür vorzusehen. Jetzt gilt es, durch geschickte Planung an Stelle einer unkontrollierten Flächenbeanspruchung Flächen auszuweisen, die möglichst keine unverhältnismäßigen Belastungen mit sich bringen. Dazu gehört auch eine Höhenbegrenzung. Bereits jetzt können Investoren tätig werden und es ist in ihrer Hand, inwieweit sie eine finanzielle Bürgerbeteiligung an Anlagen ermöglichen.

5. Landwirtschaft und Gewerbe

5.1. Negatives mindern: Welche Ideen haben Sie, um Wennigser Unternehmen und Betriebe zu Maßnahmen zu bewegen, die Energieverbrauch, CO2-Ausstoß und Pestizideinsatz verringern?
5.2. Positives fördern: Welche Maßnahmen können dazu beitragen, dass das soziale, ethische und ökologische Engagement von Unternehmen in der Region sichtbar und anerkannt wird?
5.3. Unternehmensanreize: Welche Anreize möchten Sie schaffen, damit sich nachhaltig wirtschaftende Unternehmen in der Gemeinde niederlassen?
5.4. Tierhaltungsqualität: Wie möchten Sie die Landwirt*innen bei der Umstellung auf eine Tierhaltung unterstützen, die weniger, dafür aber höherwertige Eier, Fleisch- und Milchprodukte erzeugt?
Antwort: Landwirtschaft und Gewerbe haben bereits oft ein Gespür für eine nachhaltige Verantwortung. Es zeigt sich bereits ein Wandel, dass Landwirtschaft wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn sie ökologische Produktion und Tierwohl in ihr Konzept aufnimmt. Entscheidend hierfür ist auch das Verbraucherverhalten. Die Vermarktung in Hofläden kann durch Unterstützung sichtbar gemacht werden. Die Möglichkeit der Einrichtung eines regionalen „Bauernmarktes“ in Wennigsen kann angestoßen und bei ausreichender Beteiligung erfolgreich umgesetzt werden. Nachhaltig wirtschaftende Unternehmen sind willkommen und erwünscht. Die kommunale Wirtschaftsförderung und das Klimaschutzmanagement sind gute Ansprechpartner, um Kontakte auch zu Unterstützungsangeboten der Region Hannover, des Landes Niedersachsen und anderer Träger zu vermitteln.

6. Politische Entscheidungsprozesse, Partizipation, Verschiedenes

„Generell: Informationen, Informationen, Informationen“

6.1. Zivilgesellschaftskooperation: Wie stellen Sie sich die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen vor?
6.2. Bürger*innen-Beteiligung: Wie können Bürger*innen an Klimaschutzprojekten von Politik und Verwaltung beteiligt werden (z.B. Fortsetzung Ratsarbeitsgruppe Klimaschutz)?  
Antwort: Gegenseitiger respektvoller Austausch fördert die Erarbeitung gemeinsamer Ziele. Eine Beteiligung aller Interessierter ist selbstverständlich. Die regelmäßige Beteiligung und verlässliche Mitarbeit in Arbeitsgruppen und bei Projekten ist absolut erwünscht, ebenso die Wahrnehmung von Beteiligungsmöglichkeiten in Sitzungen des Rates, der Ortsräte und in den Ausschüssen. Die Fachkenntnisse und Erfahrungen von Akteuren und engagierten Bürgerinnen und Bürgern – z.B. des ADFC, des VVV (Verkehrs- und Verschöne-rungsverein Wennigsen), der Landwirte und Weiteren – hat sich als sehr wertvoll für die Arbeit von Rat und Verwaltung erwiesen. Über Einrichtung und Weiterführung von Arbeitsgruppen entscheidet der zukünftige Rat. Die Fortführung der AG Klimaschutz würde ich begrüßen.
6.3. Lebensstilwandel: Mit welchen Maßnahmen möchten Sie mehr Bewusstsein für einen nachhaltigen Lebensstil bei den  Bürgern schaffen?
Antwort: Das staatliche Handeln darf nicht unbegrenzt in die Lebensgestaltung der Menschen durch Zwang eingreifen. Es gibt eine Vielzahl von Angeboten, bei denen die kommunale Ebene die Aufgabe übernehmen kann, diese bekannt zu machen und deren Nachfrage – etwa durch Herstellung von Kontakten – zu unterstützen. Die Kommune muss im eigenen Verantwortungsbereich beispielgebend vorangehen.
6.4. Beschaffungswesen: Wie wollen Sie im Beschaffungswesen der öffentlichen Hand die Möglichkeiten des Vergaberechts nutzen, um mit qualitiativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nachhaltiger und klimafreundlicher zu agieren?
Antwort: Im Vergabeverfahren können inzwischen teilweise ökologische und soziale Kriterien aufgenommen werden. Das hängt vom Einzelfall ab. Der Spielraum sollte genutzt werden.
6.5. Finanzierungsarten: Welche Finanzierungsartenmöchten Sie innovativ nutzen, um auch umfangreiche kommunale Klimaschutzprojekte umzusetzen? 
Antwort: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln muss daraufhin ausgelotet werden, ob mit dem Eigenanteil, den die Gemeinde zu leisten hätte, eine unverhältnismäßig hohe Belastung des Gemeindehaushalts verbunden wäre. Dort wo sich Ausgaben amortisieren, ist auch eine weitere Kreditaufnahme gerechtfertigt. Die Erhebung einer zusätzlichen Steuer ist nicht vorgesehen. Für konkrete Ideen und Anregungen zu Finanzierungen oder zur Verbesserung der Haushaltslage bin ich dankbar.
6.6. IT-Bereich: Wollen Sie darauf hinwirken, dass die internen und externen IT- und Rechenzentrumsleistungen klimafreundlicher betrieben werden? 
Antwort: Die Gemeinde Wennigsen betreibt kein eigenes Rechenzentrum.
6.7. Monitoring und Transparenz 
Antwort: Das ist eine Aufgabe für die Avacon. Die knappen personellen Ressourcen sind vorrangig in die Umsetzung von Projekten einzubringen. Eine kleinteilige Betrachtung für Wennigsen rechtfertigt nicht den damit verbundenen Aufwand.
6.7.1.  Dashboard: Wie soll auf der Gemeinde-Webseite regelmäßig und transparent über Fortschritte und Zielerreichung in klimarelevanten Bereichen und Entscheidungen strukturiert berichtet werden, bspw. in Form von Dashboards wie dem leicht verständlichen Energiemonitor?
6.7.2. Wennigser Emissionsbudgetberechnung: Nach dem Sachverständigenrat für Umweltfragen, gestützt durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts, werden den Staaten unter dem Aspekt der Klimagerechtigkeit jeweils ein begrenztes Budget an verbleibenden Emissionen zugeteilt, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Werden Sie den Ansatz unterstützen, die Bemessungsgrundlage umzustellen und die Fortschritte beim Klimaschutz auch für Wennigsen nach dem verbleibenden Emissionsbudget der Gemeinde zu berechnen? 
Antwort: Wie die Frage deutlich macht geht es zunächst um Emissionsbudgets von Staaten, nicht Gemeinden. Ob darüberhinaus eine kleinteilige Betrachtung möglich und sinnvoll ist, wäre noch zu prüfen.
6.8. Gemeinwohlökonomie: Welche Ideen haben sie, um die Gemeinde in Richtung einer Gemeinwohlökonomie zu entwickeln? 
Antwort: Das wäre eine gesamtstaatliche Fragestellung.
6.9. Beschäftigungsinitiativen: Setzen sie sich für einen Versuch ein wie z. B. in Barsinghausen? Dort ist eine Beschäftigungsinitiative für Gemeinwohlarbeit und Naturschutzaufgaben tätig. 
Antwort: Ich unterstütze die Domäne Wennigsen, die unter dem Motto: „Wennigsen schafft Arbeit“ das soziale Kaufhaus betreibt. Eine ähnliche Initiative im Naturschutzbereich würde ich begrüßen. Eine Umsetzung direkt durch die Gemeindeverwaltung halte ich nicht für leistbar.
6.10. Müllvermeidung: Welche Ideen haben Sie zur Müllvermeidung und zur Reduzierung des Plastikaufkommens? 
Antwort: Das soziale Kaufhaus, die Initiative „reparier jetzt“ und die Bücherschränke sind gute Beispiele, wie Müll durch längere Nutzung und der Verbrauch von Rohstoffen reduziert werden kann. Auch die Unterstützung regionaler Anbieter mit kurzen Wegen und wenigerVerpackungsmaterial als bei Lieferungen durch online-Händler ist ein Beitrag dazu. Das Konzept zur Vermeidung von Plastikgeschirr bei Veranstaltungen hat die CDU Wennigsen schon länger mitgetragen. Das ist inzwischen auch durch die EU geregelt.

Anhang: erhaltene vollständige PDF

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