Folgende Fragen haben wir an die antretenden Parteien und Einzelpersonen und Kandidat*innen für das Bürgermeisteramt in den Kommunalwahlen 2021:

Themen:

1. Klimaschutz allgemein

2. Mobilität und Verkehrspolitik

3. Natur und Landschaft, Grundstücke

4. Gebäude und Wohnen, Energie und Wasser, Bauen

5. Landwirtschaft und Gewerbe

6. Politische Entscheidungsprozesse, Partizipation, Verschiedenes

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1. Klimaschutz allgemein

1.1. Klimaneutralität: Werden Sie in Anpassung an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen das Zeitziel für die Gemeinde Wennigsen „Klimaneutralität 2050“ auf 2035 korrigieren und dementsprechend die Anstrengungen der Gemeinde kräftig erhöhen? 
1.2. Schwerpunktsetzungen: In welchen Bereichen und mit welchen Schwerpunkt-Maßnahmen wollen Sie das vorantreiben? Welche Maßnahmen werden Sie in der Ratsperiode der nächsten fünf Jahre anpacken und umsetzen?
1.3. Klimaschutzmanager: Die Stelle des Klimaschutzmanagers läuft Ende 2022 aus. Werden Sie unter Ausnutzung der fortbestehenden Fördermöglichkeiten (50% für weitere 2 Jahre) die Verlängerung der Stelle unterstützen und auf den Weg bringen?
1.4. Klimaschutzvorbehalt: Werden Sie unterstützen, dass bei allen Beschlussvorlagen und Entscheidungen die Auswirkungen auf Klimaschutzbelange berücksichtigt werden und Lösungen bevorzugt werden, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken? (Querschnitts-Verantwortung).


2. Mobilität und Verkehrspolitik

2.1. Verkehrsmittelangebot: Durch welche Maßnahmen möchten Sie Angebot und Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln erhöhen?
2.2. Rufbus/Bürgerbus: Können Sie sich vorstellen, einen Rufbus oder Bürgerbus in Wennigsen (oder gemeinsam mit Nachbarkommunen) aufzubauen und/oder zu unterstützen/fördern, um die räumlichen und zeitlichen Lücken des ÖPNV zu schließen? z.B. S-Bahnzubringer
2.3. MIV-Verringerung: Welche Schwerpunkt-Maßnahmen zur Verringerung des innerörtlichen Kraftfahrzeugverkehrs und Steigerung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs wollen Sie angehen?

2.4. Geschwindigkeitsreduktion: Welche Maßnahmen sehen Sie vor, um die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs zu reduzieren, um so die Sicherheit der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen?
2.4.1. Tempo-30-flächendeckend: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in den Ortschaften flächendeckend Tempo 30 gilt und reine Wohngebiete zu verkehrsberuhigten Bereichen ausgeweitet werden?
2.4.2. Bauliche Geschwindigkeits-„Bremsen“: Wollen Sie sich dafür einsetzen, durch bauliche Maßnahmen (bes. in Tempo-30-Zonen und an Ortseingängen) die Möglichkeiten für überhöhte Geschwindigkeiten zu reduzieren (vgl. komm. Radverkehrsplan 2010)?

2.5. Fahrradstraßen: Werden Sie die Einrichtung von Fahrradstraßen vor den / um die Schulen vorantreiben?
2.6. Fahrkartenkosten: Unterstützen Sie ein GVH-Gemeinde-Ticket, so dass man innerhalb einer Gemeinde oder ausgewählten Gemeinden mit dem Kurzstreckenticket fahren kann? 
2.7. Fußwege: Wann werden die Bedingungen für Fußgänger*innen, insbesondere für ältere und eingeschränkte (Rollator, Rollstuhl), verbessert?
Es gibt immer noch unbefestigte und viel zu schmale Fußwege ohne abgesenkte Bordsteine. Extremes Beispiel: Verbindung vom Heinz-Berndt-Weg über den Häuserhof zur Hauptstraße, aber auch Hagemannstr., Bahnhofstr., 
2.8. Wegeanbindung Klostergrund-Sorsumer Str.: Werden Sie sich dafür einsetzen, eine direkte Fuß- und Radwegeverbindung zur Gottlieb-Daimler-Str. (Wege zu zwei Kitas und Richtung FWS Sorsum) zu schaffen?

2.9. Lieferverkehrsminimierung: Mit welchen Maßnahmen möchten Sie den innerörtlichen Lieferverkehr minimieren und ressourcenschonend gestalten? 
2.10. Verteilzentrum: Können Sie sich vorstellen, mit Post- und Kurier-Diensten eine Art zentrales Verteilzentrum in Verbindung mit nur einem innerörtlichen Verteildienst (die nur Lastenräder und Elektrofahrzeuge nutzen) einzurichten?
2.11. Plus-Ride-Angebote: Wollen Sie sich dafür einsetzen, Bike&Ride und Park&Ride zu fördern und auszubauen?
2.12. Carsharing: Unterstützen Sie die Erweiterung der Angebote besonders mit Ladestationen?

2.13. Lademöglichkeitenausbau: Wie kann die Ladeinfrastruktur in Wennigsen und insbesondere in den Ortsteilen konkret verbessert werden?
2.13.1. Ladesäulen auf Garagenhöfen: Wie werden Sie Ladesäulen auf Garagenhöfen vorantreiben? Beispiel: Avacon-Pilotprojekt in der Hauptstraße Wennigsen.  
2.13.2. Ladesäulen an Straßenlaternen: Wie können Sie unterstützen, dass mehr Ladestationen an Wennigser Straßenlaternen geschaffen werden?

2.14. Wasserstoffnutzung: Welche Ideen haben Sie zur Realisierung einer Wasserstoff-Tankstelle in Wennigsen?


3. Natur und Landschaft, Grundstücke

3.1. Kies- und Schottergärten: Welche Schritte wollen Sie unternehmen, damit die auf vielen Privatgrundstücken entstandenen „Steinwüsten“ (versiegelte und ökologisch unsinnige Flächen, die gem. NBauO unzulässig sind) in zulässige, ökologisch sinnvolle umgestaltet werden? 

3.2. Wegraine und Straßenbegleitflächen: Auf Wegrainen wachsen potentiell viele verschiedene Gräser und Blütenpflanzen. Diese bieten Nahrung und Lebensraum für eine Vielzahl von Tierarten. Dazu ist eine fachgerechte Pflege erforderlich, wie diese im Niedersächsischen Wegeraineappell vorgeschlagen wird. Bäume und Sträucher auf Wegrainen könnten zu einer Biotopvernetzung führen.
3.2.1. Feldraine: Welche Schritte wollen Sie unternehmen, damit die Feld- und Wegraine wiederbelebt werden (mit Büschen und Blühstreifen, mit Unterlassung von Pestizid-Ausbringung) und zwischen Feldern mehr Hecken und Buschreihen (auch mit Bäumen) angelegt werden?
3.2.2. Hecken und Sträucher: Werden Sie die örtlichen Landwirte unterstützen bzw. an die örtlichen Landwirte appellieren, gem. des kürzlich vereinbarten ‚Niedersächsischen Weges‘ wieder Hecken und Sträucher an den Feldrändern anzulegen, z. B. an der Verlängerung der Barsinghäuser Straße zum Deister hin? 

3.3. Grünflächenunterhaltung 
3.3.1. Fachgerechte Pflege: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Baum- und Grünflächen-Unterhaltung durch die Gemeinde (und/oder ihre Dienstleister) zukünftig fachgerecht, Natur schonend und mit dem Ziel des Erhalts durchgeführt werden (siehe ‚Heckenschutz-Merkblatt‘ der Region Hannover)?
3.3.2. Baumscheiben: Werden Sie sich dafür einsetzen, öffentliche Beete und Baumscheiben um Straßenbäume herum zu renaturieren, indem Folien und Rindenmulch entfernt werden? Ergänzend: und die Intensivierung/Förderung von Pflege-Partnerschaften und der Rückbau versiegelter Flächen unterstützt werden?
3.3.3. Versiegelung: Durch welche Maßnahmen werden Sie den Anteil der versiegelten (Stell-)Flächen reduzieren und den Grünanteil in der Gemeinde signifikant erhöhen? z. B. Kurze Str., KGS-Lichthöfe, …
3.3.4. Entwässerungsgebühren: Werden sie sich dafür einsetzen, die Entwässerungsgebühren für versiegelte Flächen deutlich zu erhöhen?

3.4. Essbares Wennigsen: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um ein Konzept eines „Essbaren Wennigsen“ nach dem allgemeinen Konzept der „Essbaren Stadt“ zu erproben und ggf. zu verstetigen? 

3.5. Schnittarbeiten: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der Gemeinde Bäume, Hecken und Sträucher während des gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 geschützten Zeitrraums vom 1. März bis 30. September nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. 

3.6. Kleintierschutz
3.6.1. Laubsauger: Werden Sie sich zum Schutz von Igeln, Kleintieren und Insekten für die Abschaffung von Laubsaugern und Laubbläsern einsetzen?
3.6.2. Mähroboter: Werden Sie Gewerbe- und Privathaushalte auf die Gefahr von Mährobotern für Igel und Kleintiere aufmerksam machen? 

3.7. Streusalz
3.7.1. Streusalzverbotsbereiche: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass durch Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ein ausdrückliches Verbot von Streusalz (für Gehwege und Grundstücke) erfolgt zugunsten abstumpfender Mittel? 
3.7.2. Streusalzreduzierung: Wollen Sie auch auf die Landesstraßenmeisterei einwirken, damit der Streusalzeinsatz auf das wirklich notwendige Maß reduziert wird?

3.8. Bepflanzung lt. Bebauungsplänen: Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der in Bebauungsplänen vorgeschriebenen Bepflanzungen (insbes. Bäume) zu überprüfen und durchzusetzen?

3.9. Waldboden
3.9.1. Holzentnahmeweise: Werden Sie auf eine Veränderung der Forstwirtschaft in den Klosterforsten und Privatwäldern hinwirken, sodass die Holzentnahme viel behutsamer erfolgt und die extreme Bodenzerstörung durch Harvester und andere schwere Fahrzeuge vermindert wird?
3.9.2. Naturbelassener Wald: Werden sie sich dafür einsetzen, dass auch in privaten Wäldern und Stiftungswäldern ein Anteil von 10 % nicht bewirtschaftet wird (siehe auch Niedersächsischer Weg).


4. Gebäude und Wohnen, Energie und Wasser, Bauen

4.1. Gemeindeeigene Gebäude und Flächen
4.1.1. Kommunale Neubauten: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass kommunale Neubauten mindestens mit dem Energiestandard „KfW 40“ geplant und gebaut werden – angefangen mit dem Neubau der Mensa an der KGS und anstehenden Kita-Neubauten?
4.1.2. Kommunale Gebäudesanierungen: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei kommunalen Gebäudesanierungen mindestens der Energiestandard „KfW 55“ umgesetzt wird?
4.1.3. Heizungserneuerung: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Gebäudesanierung möglichst vor Heizungserneuerung geht und Heizungserneuerung ganz oder überwiegend mit regenerativen Energien erfolgt?
4.1.4. Gebäudeziel kommunal 2030: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass der kommunale Gebäudebestand bis 2030 mindestens einen Energiestandard „KfW 55“ erhält und die Wärmeversorgung vollständig auf regenerative Energien umgestellt ist?
4.1.5. PV-Kommunaldächer 2026: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass auf allen kommunalen Dächer bis 2026 Solaranlagen zum Einsatz kommen, entweder im Eigenbetrieb oder als Bürgersolaranlagen?
4.1.6. Straßenbeleuchtung: Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass weniger Lichtverschmutzung für Insekten bei gleichzeitiger Energieeinsparung durch Reduzierung und Austausch der öffentlichen Straßenbeleuchtung und Verkürzung bzw. Reduzierung der Beleuchtungsdauer und -intensität erfolgt?

4.2. Private Neubaugebiete
4.2.1. Flächensparende Bebauung: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung eine flächensparende Bebauung vorsehen?
4.2.2. Ausschluß fossiler Brennstoffe: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Nutzung fossiler Brennstoffe konsequent untersagen? 
4.2.3. Energiestandards von mindestens „KfW 40“: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Einhaltung von Energiestandards von mindestens „KfW 40“ konsequent vorschreiben? 
4.2.4. Nutzung regenerativer Energien: Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen) konsequent vorschreiben – und mit welchen Maßnahmen wollen Sie es umsetzen? 
4.2.6. Oberflächenwasser:  Werden Sie in aktuellen und zukünftigen Wohnbaugebieten im Rahmen der Bauleitplanung die Rückhaltung und Nutzung von Oberflächenwasser konsequent vorschreiben? 
4.2.7. Ökobaustoffe: Vor dem Hintergrund, dass bei der Herstellung von Zement allein in Deutschland dreimal so viel CO2 ausgestoßen wird wie vom gesamten weltweiten Flugverkehr: Wie wollen oder können Sie Bauherren unterstützen bzw. überzeugen, mit ökologischen bzw. ökologischeren Baustoffen wie z.B. Holz oder Stroh aus regionaler Herkunft oder Recyclingbaustoffen zu bauen?
4.2.8. Pilotprojekte: Werden Sie Pilotprojekte wie damals die Ökosiedlung Langes Feld unterstützen, die nachhaltige Bau- oder Sanierungskonzepte verfolgen (ökologische Baustoffe, höchste Energieeffizienz, barrierefrei, …)?
4.2.9. Strahlungsschutz: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um strahlungssensiblen Menschen Wohnmöglichkeiten zu schaffen?

4.3. Gewerbegebiete
4.3.1. Flächensparsamkeit: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen eine flächensparende Bebauung vorsehen und bei nicht störendem Gewerbe die Möglichkeit einer Aufstockung um Wohnbebauung befördern?
4.3.2. Gewerbliches Wärmekonzept: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen ein Wärmekonzept zugunsten regenerativer Energien befördern?
4.3.3. Gewerbliche Nutzung von regenerativen Energien: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen die Erzeugung und Nutzung von regenerativen Energien (Solarstrom, -wärme) konsequent vorschreiben?
4.3.4. Energiestandards Gewerbegebiete: Wie werden Sie bei künftigen Gewerbegebieten bzw. der Änderungsnutzung von Gewerbeflächen die Einhaltung von Energiestandards von mindestens „KfW 40“ bei Gewerbeneubauten und „KfW 55“ bei Sanierungen konsequent vorgeben und durchsetzen?

4.4. Private Gebäudesanierungen
4.4.1. Ölheizungsabschaffungsbeschleunigung: Vor dem Hintergrund, dass 25% der Wärmeerzeugung noch mit Ölheizungen erfolgt: Wie werden Sie die Umstellung der klimaschädlichen Ölheizungen im privaten Gebäudebestand beschleunigen und vermeiden, dass als Übergang erneut fossile Energieträger (z.B. Erdgas) zum Einsatz kommen?
4.4.2. Solaranlagen: Welche Maßnahmen sehen Sie vor, um den Anteil an Solaranlagen auf privaten und gewerblichen Flächen maßgeblich zu erhöhen? 
4.4.3. Gebäudesanierungsquote: Welche Maßnahmen kann die Gemeinde unternehmen, damit die Gebäudesanierungsquote im privaten und gewerblichen Bereich mehr als verdoppelt wird?

4.5. Windenergie
4.5.1. Erforderlichkeit Windenergieausbau: Halten Sie den Ausbau der Windenergie auch in Wennigsen für erforderlich?
4.5.2. Vorteile Windenergieausbau: Welche Vorteile sehen Sie im Ausbau der Windenergie in Wennigsen?
4.5.3. Höhenbegrenzungswegfall: Wie stehen Sie zum Ausbau der Windenergie ohne Höhenbegrenzung?
4.5.4. Flächenbereitstellung: Wie werden Sie die erforderlichen Beschlüsse, Maßnahmen und Verträge vorantreiben, um die im Gemeindegebiet einzig mögliche Fläche zur Windenergienutzung möglichst bald verfügbar zu machen? 
4.5.5. Bürgerbeteiligung Windenergie: Werden Sie sich dafür einsetzen, Bürgerbeteiligung an den Anlagen zu ermöglichen und wie sollte sie ermöglicht werden?


5. Landwirtschaft und Gewerbe

5.1. Negatives mindern: Welche Ideen haben Sie, um Wennigser Unternehmen und Betriebe zu Maßnahmen zu bewegen, die Energieverbrauch, CO2-Ausstoß und Pestizideinsatz verringern? 
5.2. Positives fördern: Welche Maßnahmen können dazu beitragen, dass das soziale, ethische und ökologische Engagement von Unternehmen in der Region sichtbar und anerkannt wird? 
5.3. Unternehmensanreize: Welche Anreize möchten Sie schaffen, damit sich nachhaltig wirtschaftende Unternehmen in der Gemeinde niederlassen? 
5.4. Tierhaltungsqualität: Wie möchten Sie die Landwirt*innen bei der Umstellung auf eine Tierhaltung unterstützen, die weniger, dafür aber höherwertige Eier, Fleisch- und Milchprodukte erzeugt?

6. Politische Entscheidungsprozesse, Partizipation, Verschiedenes

6.1. Zivilgesellschaftskooperation: Wie stellen Sie sich die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen vor? 
6.2. Bürger*innen-Beteiligung: Wie können Bürger*innen an Klimaschutzprojekten von Politik und Verwaltung beteiligt werden (z.B. Fortsetzung Ratsarbeitsgruppe Klimaschutz)? 
6.3. Lebensstilwandel: Mit welchen Maßnahmen möchten Sie mehr Bewusstsein für einen nachhaltigen Lebensstil bei den  Bürgern schaffen?
6.4. Beschaffungswesen: Wie wollen Sie im Beschaffungswesen der öffentlichen Hand die Möglichkeiten des Vergaberechts nutzen, um mit qualitiativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien nachhaltiger und klimafreundlicher zu agieren?
6.5. Finanzierungsarten: Welche Finanzierungsarten möchten Sie innovativ nutzen, um auch umfangreiche kommunale Klimaschutzprojekte umzusetzen? 
6.6. IT-Bereich: Wollen Sie darauf hinwirken, dass die internen und externen IT- und Rechenzentrumsleistungen klimafreundlicher betrieben werden? 

6.7. Monitoring und Transparenz 
6.7.1.  Dashboard: Wie soll auf der Gemeinde-Webseite regelmäßig und transparent über Fortschritte und Zielerreichung in klimarelevanten Bereichen und Entscheidungen strukturiert berichtet werden, bspw. in Form von Dashboards wie dem leicht verständlichen Energiemonitor?
6.7.2. Wennigser Emissionsbudgetberechnung: Nach dem Sachverständigenrat für Umweltfragen, gestützt durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts, werden den Staaten unter dem Aspekt der Klimagerechtigkeit jeweils ein begrenztes Budget an verbleibenden Emissionen zugeteilt, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Werden Sie den Ansatz unterstützen, die Bemessungsgrundlage umzustellen und die Fortschritte beim Klimaschutz auch für Wennigsen nach dem verbleibenden Emissionsbudget der Gemeinde zu berechnen? 

6.8. Gemeinwohlökonomie: Welche Ideen haben sie, um die Gemeinde in Richtung einer Gemeinwohlökonomie zu entwickeln? 
6.9. Beschäftigungsinitiativen: Setzen sie sich für einen Versuch ein wie z. B. in Barsinghausen? Dort ist eine Beschäftigungsinitiative für Gemeinwohlarbeit und Naturschutzaufgaben tätig. 
6.10. Müllvermeidung: Welche Ideen haben Sie zur Müllvermeidung und zur Reduzierung des Plastikaufkommens? 


Wennigsen for Future, 13. Mai 2021